In der Schweiz können nur Paare kirchlich getraut werden, die ihre Ehe bereits auf dem Standesamt geschlossen haben. Die zivile Trauung ist in jedem Fall Voraussetzung für die kirchliche Trauung.
Wissenswertes im
Merkblatt unter Dokumente.
Pfarramt Büetigen / Busswil / Diessbach / Dotzigen
In der Regel Präsenz im Büro Dorfstrasse 31 a, Diessbach: Donnerstag
Arbeitstage: Mo, Di, Do, Fr
Präsenzzeiten: Im Büro im KZB / in der Gemeinde in der Regel Dienstagnachmittag, Mittwoch und Freitag.